Die Kanzlei Melzer - Franken & Coll. ist eine moderne Kanzlei, die sich auf die umfassende Beratung und Vertretung von Mandanten, insbesondere in ausgewählten Rechtsgebieten spezialisiert hat. Die erforderliche Kompetenz wird durch unsere sich ständig weiter fortbildenden Anwälte garantiert.
Neben unseren Rechtsanwälten beschäftigen wir weitere qualifizierte und hervorragend ausgebildete Mitarbeiter, die jederzeit bemüht sind, Ihnen das Mandatsverhältnis so angenehm und transparent wie möglich zu gestalten.
Die Kanzlei ist darüber hinaus Mitglied der APRAXA, die aus dem Gedanken gegründet wurde, interessierten und Rechtsrat suchenden Mandanten die Möglichkeit zu eröffnen, auf ein qualitativ hochwertiges Netz von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückgreifen zu können.
Durch die enge Kooperation der APRAXA mit einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen kann eine reibungslose und effiziente Abwicklung des Mandats grundsätzlich gewährleistet werden.
Die Kanzlei befindet sich, um auch dem eigenen hohen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, in einem fortlaufenden Qualitätsmanagementprozess, um kontinuierlich Arbeitsabläufe, Mandatsbearbeitung und die Mandantennähe zu optimieren.
Die Kanzlei ist der Überzeugung, dass unsere Mandanten nur dann rundum zufrieden sein können, wenn wir Ihr Anliegen mit der erforderlichen Hartnäckigkeit und dem notwendigen Fachwissen vertreten. Hierzu gehört es auch, unsere Mandanten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens hinzuweisen.
Selbstverständlich sind wir stets bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten. Außergerichtliche Konfliktbeilegung ist hierbei in den meisten Fällen das erste Mittel der Wahl. Auch wenn wir aufgrund unserer Mitarbeiter über fachliche Kompetenz in nahezu allen Rechtsgebieten verfügen, gehört es unserer Meinung nach auch zu einer guten Kanzlei, einzugestehen, falls wir Sie nicht umfassend beraten können. In diesen Fällen sind wir uns nicht zu schade, Sie an kompetente Kollegen zu verweisen oder deren Rat einzuholen.
Der Rechtsanwalt muss nicht teuer sein
Die Kanzlei ist stets bemüht, ihren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung nicht unerschwinglich sein.
Die anfallenden Kosten haben wir im folgenden für Sie zusammengestellt:
Erstberatung und Außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im RVG geregelten Gebührentatbestände für die außergerichtliche Beratung entfallen. Rechtsanwälte sind nunmehr gehalten, für Ihre Beratungstätigkeiten eine Gebührenvereinbarung mit Ihren Auftraggebern zu treffen.
Die Kanzlei verlangt für ein Erstberatungsgespräch pauschal 190,- € zzgl. MwSt.
Sollen wir darüber hinaus weitere außergerichtliche Beratungstätigkeiten, wie etwa die Erstellung eines Gutachtens hinsichtlich der Rechtslage, für Sie übernehmen, beläuft sich unser Stundenhonorar ebenfalls auf 190,- € zzgl. Mehrwertsteuer.
Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten von uns eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede unserer Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Selbstverständlich weisen wir Sie auch bei anderen als Beratungstätigkeiten auf die Möglichkeit eines Stundenhonorars hin, wenn wir dies für empfehlenswert halten.
Weitere Gebühren
In den übrigen Fällen rechnen wir unsere Gebühren jedoch nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Apraxa
Für Rechtsschutzversicherte, die bei einer Versicherung die mit der APRAXA Genossenschaft zusammenarbeiten gelten gesonderte Konditionen.