EU-Whistleblower Richtlinie ist nun im Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt:
Bei Nichtbeachtung des neuen HinSchG drohen saftige Bußgelder. Rechtsanwalt Melzer ist als Ombudsmann im Rahmen der Umsetzung einer internen Meldestelle für Ihr Unternehmen tätig. Lassen Sie sich gerne persönlich zur Einrichtung einer internen Meldestelle entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz beraten.