Hinweisgeberstelle einrichten!

2023 wurde in Deutschland die Umsetzung der europäischen Whistleblower-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt.  Diese Richtlinie und das Gesetz soll Whistleblowern vor (beruflichen) Repressalien schützen. Der Hinweis selbst soll das Unternehmen veranlassen, dem Hinweis nachzugehen und Abhilfe zu schaffen. Dies dient insbesondere auch dem Unternehmen. 
Wir richten Ihre interne Meldestelle für Sie ein!

Deutsche Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden haben daher die Pflicht, ein Hinweisgeber System und eine sichere, DSGVO-konforme interne Meldestelle einzurichten. Hierbei kann eine solche interne Meldestelle auch durch eine/n Rechtsanwältin/-anwalt als Ombudsperson organisiert werden.


Die Abgabe eines Hinweises soll auch anonym erfolgen können, dies ist jedoch nicht zwingend. 

Es sind nach der Abgabe des Hinweises durch den Whistleblower bestimmte Fristen von der einzurichtenden Hinweisgeberstelle einzuhalten.

Die Nichteinrichtung einer Hinweisgeberstelle kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Einrichtung einer Hinweisgeberstelle. 

  • Betreiben der Meldekanäle (§16 HinSchG)
  • Verfahrensführung (§17 HinSchG)
  • angemessene Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG) ergreifen od. mitwirken

Vereinbaren Sie doch einen Termin mit unserer Kanzlei.  

  • Günstiger jährlicher Grundpreis 
  • Abrechnung nach Aufwand 
  • Kostentransparenz
 
 
 
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